Wir über uns

Die GeNi -Gewerkschaft für das Gesundheitswesen- ist ein Zusammenschluss von Beschäftigten, Beamtinnen und Beamten, Auszubildenden sowie Versorgungs- und Rentenempfängerinnen, Versorgungs- und Rentenempfänger der Nds. Maßregelvollzugszentren, der privatisierten, ehemaligen Landeskrankenhäuser. Weiterhin können organisiert werden Beschäftigte der Uni-Kliniken und Beschäftigte von Pflegediensten in öffentlicher Trägerschaft.

Die GeNi ist Mitglied des dbb beamtenbund und tarifunion und im Niedersächsischen Beamtenbund und Tarifunion NBB.

Sie vertritt die gewerkschaftlichen Interessen der Beschäftigten in den Dienststellen, gegenüber den Trägern und Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes. Mitglieder der GeNi Tarifkommission sind auch in übergeordneten Gremien wie die NBB Landestarifkommission und Bundestarifkommission des dbb beamtenbund und tarifunion tätig. So gelangen die Forderungen und Probleme der Mitglieder vor Ort direkt zu den Verhandlungsführern. Eine enge Verzahnung der Basis mit der Gewerkschaftsspitze kann somit sichergestellt werden.

Betreuung und Beratung erfahren die Mitglieder unserer regionalen Fachgruppen vor Ort, von Kollege zu Kollege. Dadurch sind wir näher an berufs- und tätigkeitsspezifischen Fragen. Nähe ist unsere Stärke. Neben den in der Satzung verankerten Organen der GeNi,

sind auch die Bereiche Frauen, Senioren und Jugend wichtige Bereiche, die in der Satzung verankert sind.

 

Landesdeligiertenversammlung

Die Landesdeligiertenversammlung ist das oberste Organ der GeNi. Diese setzt sich aus dem Landesvorstand, der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden der regionalen Fachgruppen (Bezirksvorstände) oder seinem Vertreter und den Ehrenmitgliedern zusammen.
Die Delegiertenversammlung ist insbesondere zuständig für:

 

Landesvorstand

Der Landesvorstand besteht aus den gewählten Mitgliedern der Landesdeligiertenversammlung und setzt sich wie folgt zusammen.

Geschäftsführender Vorstand:

Erweiterter Vorstand

Der geschäftsführende Landesvorstand ist außerdem zuständig für:

Der erweiterte Landesvorstand ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

 

Vorstände der regionalen Fachgruppen

Die Vorstände der regionalen Fachgruppen setzen sich analog dem Landesvorstand zusammen und werden von der Mitgliederversammlung der jeweiligen Fachgruppe gewählt. Die regionalen Fachgruppen handeln im Rahmen ihrer Aufgaben selbständig. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter dem Menüpunkt.

 

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