Die GeNi – Gewerkschaft für das Gesundheitswesen ist ausschließlich ehrenamtlich organisiert und verwaltet. Die Mitgliedsbeiträge können deshalb gering gehalten werden.
Höhe der Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2025
Auszug aus der Beitragsordnung
(1) Der Monatsbeitrag für Beschäftigte beträgt 0,3 % des Tabellenentgeltes der letzten Stufe der individuellen Entgeltgruppe des jeweils anzuwendenden Tarifvertrages, in dem das Mitglied eingruppiert ist. Entschädigungen, Zulagen, Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten und erfolgsorientierte Einkommensbestandteile bleiben außer Betracht.
(2) Der Monatsbeitrag für Beamte beträgt 0,3 % des Grundgehalts der letzten Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe, nach der das Mitglied besoldet wird.
(3) Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Grundbeitrag entsprechend dem Verhältnis erhoben, das für die Bemessung der Dienstbezüge bzw. des Entgeltes gilt.
(4) Der Monatsbeitrag für Auszubildende, Ruhestandsbeamtinnen/- beamte, Rentnerinnen/ Rentner und Hinterbliebene wird pauschal auf monatlich 5,00 Euro festgesetzt.
(5) In besonderen begründeten Fällen (Elternzeit, Urlaub ohne Bezüge etc.) kann auf Antrag der Beitrag auf den pauschalen Monatsbeitrag nach Abs. 3 verringert werden.
Die Beitragsordnung wurde von der Landesdelegiertenversammlung am 09.04.2024 beschlossen.