14. Februar 2020

Ziel rückt näher

Sachstand Pflegezulage und Vollzugszulage

Die sog. Vollzugszulage ist erhöht! Ab 01. Januar 2020 beträgt die Vollzugszulage 110,- €. Der Zugang zu dieser Zulage ist durch die Formulierung „Dienstaufgaben von unmittelbaren Kontakt zu untergebrachten Personen geprägt“ im Gesetz deutlich geändert. Somit werden viele unserer Kolleginne und Kollegen davon profitieren. GeNi erwarten hierzu eine zügige Umsetzung.

Für alle Kolleginnen und Kollegen des Pflegebereiches soll eine Pflegezulage zur Auszahlung kommen, ähnlich oder analog Nr. 8 der Vorbemerkungen zum „Teil IV Beschäftigte im Pflegedienst“ der Entgeltordnung zum TV-L.
Der bisher vereinbarten Regelungen in den Besprechungen entsprechen im Wesentlichen dem TVL wie bei den Uni Kliniken sowie psychiatrischen Kliniken in BaWü.

Verhandlungsfortschritte aber immer noch keine Umsetzung der 120,- € Forderung!

GeNi steht im kontinuierlichem und guten Austausch mit den Landtagsfraktionen SPD und CDU zur Situation in unseren Häusern und den Abteilungen bei den privatisierten Trägern. „In der Vergangenheit haben wir uns bereits klar positioniert und uns für weitere Verbesserungen im MRV stark gemacht, so die finanzpolitische Sprecherin der SPD Frauke Heiligenstadt, die aktuell mit dem Finanzminister Hilbers Gespräche zur Zulage führt.

Volker Meyer Sozialpolitischer Sprecher der CDU sagt eine gemeinsame Lösung für die Zahlung der 120,- € zu und wird mit dem Arbeitskreis Soziales am 14.07.2020 unser Haus besuchen. Die psychiatrische Pflege und die momentane Situation im MRV ist in der Staatskanzlei angekommen. Klar, dass sich im Maßregelvollzug etwas ändern muss, so der Ministerpräsident Weil im Gespräch mit dem Vorsitzenden Jens Schnepel am 24. Januar 2020.

Wie geht es weiter?

Alle Regelungen befinden sich jetzt noch weiterhin in der Feinabstimmung und Ausfertigung. GeNi / dbb haben dem Finanzministerium einen Entwurf TV Pflege einen sog. Ergänzungstarifvertrag übermittelt. Andere Auszahlungswege werden ebenfalls geprüft. Sollten weiter keine positiven Zeichen zu erkennen sein, sollten wir dem Finanzminister zeigen, was wir davon halten, so der Vorsitzende der GeNi.

Alle Regelungen werden wir nach der letzten Abstimmung veröffentlichen und erläutern.

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