08. Oktober 2022

GeNi Seniorenvertretung informiert

Hinzuverdienstgrenzen Rentner 2023

Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die GeNi-Seniorenvertretung informiert hiermit über die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab Januar 2023.

Pressemitteilung v. 01.09.2022 (gekürzt)

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 31.08.2022 den künftigen Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für Rentnerinnen und Rentner beschlossen, die vor der persönlichen Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Von Januar 2023 an dürfen damit Ruheständler ab dem 63. Lebensjahr unbegrenzt Nebeneinkünfte haben. Das war bisher nur Rentenbeziehenden ab der sogenannten Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahrgang unterschiedlich) erlaubt.

Frührentnerinnen und -rentner durften bis 2019 höchstens 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wurde; seit 2020 galt aufgrund der Corona-Pandemie eine Sonderregelung, der zufolge Frührentner neben der Rente bis zu rund 46.000 Euro jährlich hinzuverdienen konnten.

Ohne den Beschluss wäre die alte Regelung wieder in Kraft getreten.

Durch die mit der Gesetzesänderung verbundene Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann ein Beitrag geleistet werden, dem bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Gleichzeitig werde das bestehende Recht vereinfacht und die Bürokratie abgebaut, insbesondere bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung.

Auch bei den Erwerbsminderungsrenten werden die bisher geltenden Nebenverdienstregelungen gelockert.

Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf ab 2023 - in Werten von 2022 - bis zu 17.272,50 Euro, ohne eine Rentenminderung hinzuverdienen. Für Bezieher wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt der doppelte Wert (34.545 Euro).

 Sofern vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt wurde, gilt weiterhin die höhere individuell-dynamische Hinzuverdienstgrenze (lt. Bundesregierung).

Mit der höheren Hinzuverdienstgrenze können Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente künftig innerhalb ihres Leistungsvermögens einen höheren Verdienst als bisher erzielen.

Quellen: Ihre Vorsorge, Bundesregierung

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