19. Oktober 2023

TV Medizinstrategie 2030

Einigung am Tisch erzielt

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder,

es gibt eine Einigung am Tariftisch. dbb, ver.di und Marburger Bund haben sich mit der Krankenhaus Region Hannover GmbH (KRH) und den Tochtergesellschaften auf einen Tarifvertrag zur Begleitung der anstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen, der sogenannten Medizinstrategie 2030, geeinigt.

Kernstück Entwicklungsplan
Im Vordergrund steht ein beteiligungsorientiertes Verfahren, wie Beschäftigte in den betroffenen Einheiten eingebunden werden. Das bedeutet, dass sowohl ihre Wechselbereitschaft und mögliche Wechsel-Hindernisse berücksichtigt werden, als auch die Betriebsräte umfassend miteinzubeziehen sind. Dazu gibt es eine detail-liert ausgearbeitete Prozess- und Umsetzungsvereinbarung als Teil des Tarifvertrags.
Ausgangspunkt sind die Interessen der Mitarbeitenden, die abgefragt werden. Für alle, die dies wünschen, gibt es einen individuell aufgesetzten Entwicklungsplan, der bis zu drei Optionen der beruflichen Veränderung enthält. Dabei steht im Vordergrund, einen mindestens gleichwertigen oder besser bewerteten Arbeitsplatz für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu finden. Die Möglichkeit für Hospitationen und die arbeitgeberseitige Pflicht für Qualifikationen sind ebenfalls im Tarifvertrag berücksichtigt. Für eventuelle Konfliktfälle wird eine Clearingstelle eingerichtet, die gleichermaßen von Gewerkschaften und KRH besetzt ist.


Absicherung
Sollte es trotz Entwicklungsplan zu Einkommensverlusten in Folge von Tätigkeitswechseln kommen, sind diese für zwei Jahre komplett kompensiert. Es gibt eine Zulage, die mögliche Verluste auffängt. Die Zulage nimmt an Tariferhöhungen teil. Erreicht werden konnte, dass Stufenlaufzeiten auch bei Tätigkeitswechseln vollständig anerkannt werden.


Nachteilsausgleich
Sollte sich der Arbeitsweg verlängern, gibt es für ein Jahr einen Fahrtkostenzu-schuss von 30 Cent pro Kilometer (Hin- und Rückweg) für jeden geleisteten Dienst. Der Zuschuss wird als Vorschuss für zunächst 200 Tage gewährt und am Ende spitz abgerechnet. Um die zusätzliche Fahrtzeit zu kompensieren, gibt es im ersten Jahr auch einen Freizeitausgleich für alle, die den Arbeitsort wechseln. Der Anspruch beträgt zwei Tage für alle, die mehr als 2,5 Tage in der Woche arbeiten. Alle in oder unterhalb einer 2,5-Tage-Woche erhalten einen Tag Freizeitausgleich.

Sollten Beschäftigte aus Anlass einer Änderung ihres Arbeitsortes innerhalb der ersten zwei Jahre umziehen (mindestens 10 Kilometer), erhalten sie eine Umzugskostenbeihilfe von 1.500 Euro für Einzelpersonen und 3.000 Euro für Familien. Mit dem Umzug entfällt aber der Anspruch auf Mehrkilometerentschädigung. Bei ausreichender Nachfrage wird das KRH einen Transportservice zwischen Lehrte und Großburgwedel anbieten. Bei vergleichbaren Verlagerungen sollen bei ausreichendem Interesse der Mitarbeitenden ebenfalls Transportmöglichkeiten zwischen weiteren Standorten eingerichtet werden. Der Tarifvertrag läuft bis Ende 2032. Noch steht die Einigung unter Gremienvorbehalt.

Bewertung
Unser Einsatz hat sich gelohnt. Wir konnten alle Anliegen, die uns die Beschäftigten mit auf dem Weg gegeben haben, auf die eine oder andere Art in den Tarifvertrag einbringen. Erreicht werden konnte unter anderem eine Öffnung für Verhandlungen zwischen Mitbestimmungsgremien zu den Themen Arbeitszeitkonto, lebensphasenorientierte Arbeitszeitmodelle und Demografiemaßnahmen, so können die besten Regelungen von den Betriebsparteien verhandelt werden. Wir wollen bei auftretenden Personalüberhängen, dass mit dem Beschäftigten individuelle Lösungen verhandelt werden mit dem Ziel der Mitarbeitendenbindung an das KRH. Unser Bestreben ist es, dass alle Beschäftigten beim KRH bleiben können und gemeinsam die Karriereplanung gestaltet wird. Fest steht auch, dass sich das KRH zum TVöD und den bei ihr geltenden Tarifverträgen bekennt. Insgesamt liegt ein guter Kompromiss vor, der Absicherung und Flexibilität versucht, unter einen Hut zu bringen.

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