17. Dezember 2021

Einkommensrunde 2021

Antwort auf Offenen Brief an MP Weil

Die SPD-Landtagsfraktion in Niedersachsen hat auf unseren offenen Brief an Ministerpräsident Weil geantwortet. Die SPD-Landtagsfraktion bestätigt uns in unserer Forderung, die 140 Euro Pflegezulage nach dem TV-L dringend auch an die Kräfte im Maßregelvollzug zu zahlen. Aber wann können wir endlich Taten sehen?!

 

Ministerpräsident Weil tritt für die Forderung ein

Der SPD-Sprecher für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Uwe Schwarz, antwortete der GeNi: "Sowohl die Hausleitung im Sozialministerium als auch die SPD-Fraktionsführung, der Herr Ministerpräsident und ich treten unisono dafür ein, dass Ihre nshvollziehbare Forderung endlich inhaltlich umgesetzt wird... Wir als SPD-Landtagsfraktion haben mehrfach verdeutlicht, dass diese Zulage dringend umgesetzt werden muss. Sie ist auch Bestandteil der Vereinbarung innnerhalb der Koalition zwischen den Sozial- und Finanzpolitikern... Wir wissen, ass im Maßregelvollzug absolut am Limit gearbeitet wird und schätzen das große Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr... Deshalb nehmen wir eine weitere Verzögerung der vereinbarten Pflegezulage nicht mehr hin und stehen an Ihrer Seite."

Wann reden Sie mit Finanzminister Hilbers Klartext, Herr Weil?

Unverständlich bleibt uns, warum Ministerpräsident Weil nicht mit Finanzminister Hilbers Klartext spricht, die Zulage endlich auch im Maßregelvollzug einzuführen! Warum sind die Pflegekräfte dort immer noch Pflegekräfte zweiter Klasse?! Im Antwortschreiben der SPD-Landtagsfaktion heißt es: "Aus unserer Sicht muss das zuständige Finanzministerium endlich zur Umsetzung dieser Pflegezulage n Höhe von 140 Euro kommen. Wir nutzen dieser Tage das Dezember-Plenum, um noch einmal mit den Beteiligten entsprechend ins Gespräch zu kommen.

Wir werden Sie an Ihren Taten messen, Herr Ministerpräsident!

Wer bekommt bisher die Pflegezulage?

Im Jahr 2019 ist für die Pflegekräfte in Universitätskliniken eine monatliche Zulage von damals 120 Euro im TV-L eingeführt worden. Diese wurden zwischenzeitlich auf mehr als 125 Euro angehoben und wird ab 01. Januar 2022 auf 140 Euro monatlich gesteigert. Begründet wurde die Einführung mit den schwierigen Arbeitsbedingungen in Universitätskliniken und zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs. Im Maßregelvollzug (außer in Baden-Württemberg) und in den Justizvollzugskrankenhäuserun wird die Zulage nicht gezahlt. 

Das ist ein täglicher Schlag ins Gesicht der Pflegekräfte im Maßregelvollzug und in den Justizvollzugskrankenhäusern! Damit machen sie Euch zu Pflegekräften zweiter Klasse - verlangen aber gleichzeitig erstklassige Arbeit.

 

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